AfA, Anlage V und die 15-%-Regel: Die häufigsten Steuerfehler privater Vermieter

Rechtsstand: Mai 2026 | Quellen: § 21 EStG, § 7 EStG, Finanzamt NRW, Steuern.de, Hypofriend.de

Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen. Für individuelle Steuerberatung wenden Sie sich an einen Steuerberater.

Vermieter können durchschnittlich 18,7 % ihrer Mieteinnahmen als Werbungskosten absetzen. Viele schöpfen diesen Spielraum nicht aus — weil sie Fehler machen, die bares Geld kosten. Drei Fehler stechen heraus.



Fehler 1: Den Grund und Boden mitabschreiben

Die Gebäude-AfA (Absetzung für Abnutzung) ist der größte Steuerhebel für Vermieter. Aber: Abgeschrieben wird nur das Gebäude, nicht der Grund und Boden. Der Boden unterliegt keiner Abnutzung und ist daher nicht abschreibungsfähig.

Wer eine Immobilie kauft, muss den Kaufpreis zunächst aufteilen: Wie viel entfällt auf das Grundstück, wie viel auf das Gebäude? Für diese Aufteilung bietet das Bundesfinanzministerium eine Arbeitshilfe an. In Städten mit hohen Bodenpreisen kann der Grundstücksanteil 30–50 % des Kaufpreises betragen — entsprechend sinkt die AfA-Basis.

Aktuelle AfA-Sätze nach Baujahr:


  • Bis 31.12.1924 gebaut: 2,5 % pro Jahr (40 Jahre Nutzungsdauer)
  • 1925 bis 31.12.2022 gebaut: 2 % pro Jahr (50 Jahre)
  • Ab 1.1.2023 fertiggestellt: 3 % pro Jahr (33,3 Jahre)


Entscheidend ist das Fertigstellungsdatum, nicht das Kaufdatum. Wer 2025 ein 2010 gebautes Haus kauft, schreibt mit 2 % ab. (Quellen: Finanzamt NRW, hypofriend.de)



Fehler 2: Instandhaltung und Herstellungsaufwand verwechseln

Das ist laut mehreren Quellen der häufigste Fehler in der Anlage V. Der Unterschied:

Instandhaltung / Erhaltungsaufwand: Kosten für die Erhaltung des bestehenden Zustands — Malerarbeiten, Reparatur einer defekten Heizung, Austausch eines kaputten Fensters. Diese Kosten sind sofort in voller Höhe abzugsfähig als Werbungskosten.

Herstellungsaufwand / Modernisierungskosten: Kosten für Verbesserungen oder Erneuerungen, die den Wert oder die Nutzbarkeit der Immobilie erhöhen — neues Badezimmer, neue Küche, neue Fußbodenheizung. Diese Kosten müssen über die AfA verteilt werden und sind nicht sofort abziehbar. (Quelle: steuern.de)

Die Grauzone ist groß. Ein neuer Bodenbelag kann Erhaltungsaufwand sein (gleiche Qualität wie vorher) oder Herstellungsaufwand (höhere Qualität). Im Zweifel: Steuerberater fragen.



Fehler 3: Die 15-%-Regel ignorieren

Die gefährlichste Falle für Käufer von Bestandsimmobilien. Wer eine Immobilie kauft und in den ersten drei Jahren nach dem Kauf Instandsetzungs- und Modernisierungskosten aufwendet, die 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten (ohne Umsatzsteuer) übersteigen, hat ein Problem.

Diese Kosten gelten dann nicht mehr als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand, sondern als anschaffungsnahe Herstellungskosten — sie erhöhen die AfA-Basis und müssen über die gesamte Abschreibungsdauer verteilt werden. Der Sofortabzug entfällt vollständig.

Beispiel: Kaufpreis 300.000 €, Gebäudeanteil 240.000 €. 15 % = 36.000 €. Wer in den ersten drei Jahren 40.000 € in Renovierungen steckt, verliert den Sofortabzug für alle 40.000 €. (Quelle: steuernsteuern.de)



Was Sie sofort absetzen können

Neben der AfA sind folgende Werbungskosten sofort abziehbar:

  • Kreditzinsen (nicht Tilgung!)
  • Hausverwaltungskosten
  • Grundsteuer (als Werbungskosten, nicht als Sonderausgabe)
  • Fahrtkosten zur Immobilie
  • Anwalts- und Steuerberaterkosten
  • Werbungskosten für Mietsuche (Inserate, Makler)
  • Erhaltungsaufwand (s.o.)



Wie Vermiet-es hilft

Vermiet-es klassifiziert jede Buchung mit einer EÜR-Position und bereitet die Anlage-V-Vorbereitung strukturiert auf. Das Ergebnis trägt den Titel „Anlage V Vorbereitung" und ist ausdrücklich kein beim Finanzamt einreichbares Dokument. Es ist die strukturierte Grundlage, die der Steuerberater für die Erklärung braucht.




Rechtsquellen: § 21 EStG, § 7 Abs. 4 EStG. Keine Steuerberatung. Individuelle Fragen bitte mit einem Steuerberater klären.

31. Mai 2026
Immobilie geerbt und vermietet: Was sich steuerlich und rechtlich ändert
31. Mai 2026
Garage, Stellplatz, Keller: Rechtliche und steuerliche Besonderheiten bei der Mitvermietung
31. Mai 2026
DSGVO für private Vermieter: Was Sie wirklich beachten müssen
31. Mai 2026
Betriebskostenpauschale oder Vorauszahlung? Was besser für Vermieter ist
31. Mai 2026
Betriebskostenpauschale oder Vorauszahlung? Was besser für Vermieter ist
31. Mai 2026
Nebenkostenabrechnung bei Mieterwechsel: Teiljahre korrekt abrechnen
31. Mai 2026
Modernisierung ankündigen und Miete erhöhen: § 559 BGB richtig anwenden
31. Mai 2026
Eigenbedarfskündigung — inkl. zwei neuen BGH-Urteilen vom Herbst 2025
31. Mai 2026
Mietminderung — wann berechtigt, Richtwerte aus der Rechtsprechung
von marcowinter271180 31. Mai 2026
Schönheitsreparaturen: Was darf der Vermieter wirklich verlangen — und was nicht?
30. Mai 2026
Renditerechner. Was bringt meine Vermietung wirklich? 
30. Mai 2026
Indexmiete und Staffelmiete: Automatische Mieterhöhung richtig gestalten
30. Mai 2026
Mietvertrag: Was muss rein — und welche Klauseln sind unwirksam?
30. Mai 2026
Wohnungsgeberbestätigung: Pflicht, Frist und was bei Verstößen droht
30. Mai 2026
Betriebskosten vs. Instandhaltung: Was darf der Vermieter umlegen?
30. Mai 2026
Übergabeprotokoll: Warum Vermieter ohne es verloren haben
30. Mai 2026
Mietkaution: Was Vermieter wirklich dürfen — und was sie gefährlich macht
30. Mai 2026
Mieterhöhung 2026: Was Vermieter dürfen — und was sie teuer zu stehen kommt
30. Mai 2026
Nebenkostenabrechnung 2025: Was Vermieter jetzt wissen müssen — und welche Fehler Sie Geld kosten